Förderung Heizungsanlagen

  • Grundförderung von 30 % für alle Antragsteller/innen
  • Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 % nur für Wohngebäude
  • Einkommens-Bonus von 30 % nur für Wohngebäude
  • Effizienz-Bonus in Höhe von 5 % für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln oder mit Erdreich, Wasser oder Abwasser als Wärmequelle
  • für Nicht-Wohngebäude max. 35 % Förderung möglich

Die Höchstgrenzen förderfähiger Kosten für Heizungsanlagen bei Nichtwohngebäuden beträgt 30.000 Euro für Gebäude bis 150 m² Nettogrundfläche (NGF).
Für Gebäude mit mehr als 150 m² NGF gilt folgende gestaffelte Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben:

  • bis 400 m² NGF – 200 Euro pro m² NGF
  • 400 bis 1.000 m² NGF – zusätzlich 120 Euro pro m² NGF
  • Ab 1.000 m² NGF – zusätzlich 80 Euro pro m² NGF

Förderung Einzelmaßnahmen

  • Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenstertausch)
  • Anlagentechnik (Lüftung, bei Nichtwohngebäuden auch Kühlung und Beleuchtung) sowie die Heizungsoptimierung.
  • Bei Nichtwohngebäuden liegen die förderfähigen Kosten für Effizienzmaßnahmen bei 500 Euro je m² Nettogrundfläche.

Energetische Standards – Nichtwohngebäude

EE- und NH-Klasse nicht kumulierbar. WPB-Bonus kann mit EE- oder NH-Klasse kumuliert werden. Förderfähige Kosten bis zu 2.000 €/m² NGF, maximal jedoch 10 Mio. € pro Objekt und Kalenderjahr.

Es wird ein Bonus für die energetisch schlechtesten Gebäude (Worst Performing Building – WPB) in Höhe von 10 Prozentpunkten gewährt, wenn diese auf das Niveau EH/EG 40, 55 oder 70 EE saniert werden. Der Bonus ist mit der EE- oder NH-Klasse kumulierbar.

  • WPB-Definition über den Energieausweis

Wohngebäude – Klasse H im Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis Nichtwohngebäude – Energiebedarf/-verbrauch größer oder gleich dem dort abgebildeten Endwert der Skala

  • WPB-Definition über Baujahr und Sanierungszustand der Außenwand

Unabhängig von der Einstufung im Energieausweis, ist ein Wohn- oder Nichtwohngebäude ein WPB, wenn das Baujahr des Gebäudes 1957 oder früher ist und mindestens 75 % der Fläche der Außenwand energetisch unsaniert ist.

Förderung Beratung

Zuschuss von 50 %, jedoch
maximal 850 € für Gebäude bis 200 m² NGF,
maximal 2.500 € für Gebäude mit 200 bis 500 m² NGF und
maximal 4.000 € für Gebäude über 500 m² NGF